Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Digitalisierungsleistungen gegenüber Unternehmern. Stand 3. September 2026.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Digitalisierung von Papierunterlagen zwischen LENNON Language Solutions, Inhaber Chris Lennon, Ludgeristraße 9, 48143 Münster, nachfolgend Auftragnehmer, und dem Auftraggeber.
- Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
- Preisangaben auf der Website und in Kalkulationshilfen sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar. Sie beruhen auf den vom Auftraggeber selbst eingegebenen Werten.
- Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls bei der Abholung zustande.
- Vor der ersten Übergabe von Unterlagen schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Bei Unterlagen, die einem Berufsgeheimnis nach § 203 StGB unterliegen, erfolgt zusätzlich die nach § 43e BRAO, § 26a BNotO oder § 62a StBerG erforderliche Verpflichtung in Textform.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Auftragnehmer erbringt je Einheit: Abholung, Vorbereitung durch Entklammern, Entheften und Entfernen von Hüllen, Scan in 300 dpi Farbe beidseitig, Erzeugung einer zusammenhängenden PDF/A-Datei je Einheit mit Volltexterkennung, Sichtkontrolle jeder erzeugten Datei, Rücklieferung der Originale und Übergabe der Daten.
- Einheit im Sinne dieser Bedingungen ist ein Aktenordner breit, ein Aktenordner schmal oder eine Akte beziehungsweise ein Hefter.
- Eine feinere Gliederung nach Registern, Vorgängen oder Mandanten, eine inhaltsbasierte Verschlagwortung, Großformate über DIN A3, gebundene Bestände sowie die Bearbeitung besonders beschädigter Unterlagen sind nicht Bestandteil des Standardleistungsumfangs und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Der Auftragnehmer erbringt kein ersetzendes Scannen nach BSI TR-RESISCAN, keine Aktenvernichtung und keine physische Archivierung. Eine rechtssichere Vernichtung der Papieroriginale auf Grundlage der Digitalisate wird nicht geschuldet.
- Die Dateibenennung erfolgt nach der Beschriftung des Ordnerrückens oder nach einem vom Auftraggeber vorgegebenen Schema, das vor Auftragsbeginn in Textform festzuhalten ist.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber benennt eine ansprechbare Person und stellt die Unterlagen zum vereinbarten Termin bereit.
- Der Auftraggeber weist vor der Übergabe auf Unterlagen hin, die unwiederbringlich sind, deren Originalcharakter rechtlich erheblich ist, oder die besonders beschädigt, brüchig oder gebunden sind. Entsprechende Einheiten sind im Übergabeprotokoll zu kennzeichnen.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Weitergabe der Unterlagen befugt ist und die datenschutzrechtlichen sowie berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
- Unterbleibt ein Hinweis nach Absatz 2, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Unterlagen als handelsübliches Schriftgut zu behandeln.
§ 5 Übergabe, Transport und Bestandsprotokoll
- Abholung und Rücklieferung erfolgen durch den Auftragnehmer in verschlossenen Behältern und ohne Einschaltung Dritter. Ein Versand durch Paket- oder Speditionsdienste findet nicht statt.
- Bei der Abholung wird jede Einheit in einem Bestandsverzeichnis erfasst. Dieses wird von beiden Parteien gezeichnet, jede Partei erhält eine Ausfertigung. Es ist maßgeblich für Umfang und Zustand der übernommenen Unterlagen.
- Benötigt der Auftraggeber während der Bearbeitung ein Original, wird es nach Anforderung am selben Werktag persönlich zurückgegeben, sofern die Anforderung bis 12 Uhr eingeht.
§ 6 Fristen
- Die Rückgabe erfolgt innerhalb von 14 Werktagen ab Abholung. Bei größeren Beständen wird die Bearbeitung in Chargen vereinbart; der Terminplan wird vor Auftragserteilung in Textform mitgeteilt.
- Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Zustand der Unterlagen einen wesentlich höheren Aufbereitungsaufwand erfordert als bei der Abholung erkennbar war. Der Auftragnehmer teilt dies unverzüglich mit.
§ 7 Zustand der Originale bei Rückgabe
- Die Seiten werden in ursprünglicher Reihenfolge hinter den vorhandenen Registern wieder in den Ordner eingeheftet.
- Entfernte Heftklammern, Büroklammern, Klarsichthüllen und sonstige Verbindungsmittel werden nicht wieder angebracht. Die ursprüngliche körperliche Verbindung einzelner Dokumente wird nicht wiederhergestellt.
- Der Auftraggeber prüft die Vollständigkeit der Rücklieferung anhand des Bestandsverzeichnisses und zeichnet die Rückgabe. Abweichungen sind dort zu vermerken.
§ 8 Preise und Abrechnung
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Preise je Einheit. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Im Preis je Einheit ist eine Blattzahl enthalten. Ein Blatt ist ein Stück Papier; Vorder- und Rückseite zählen zusammen als ein Blatt. Jedes Blatt über der enthaltenen Menge wird mit dem veröffentlichten Satz je Blatt berechnet.
- Maßgeblich für die Abrechnung ist die vom Scangerät protokollierte Blattzahl je Einheit. Das Protokoll wird der Rechnung beigefügt.
- Abholung und Rücklieferung im Stadtgebiet Münster sind ab dem veröffentlichten Mindestauftragswert im Preis enthalten. Darunter wird die veröffentlichte Pauschale berechnet. Leistungen außerhalb des Stadtgebiets werden gesondert vereinbart.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen über 2.000 Euro netto kann eine Abschlagszahlung von bis zu 50 Prozent vereinbart werden.
§ 9 Daten, Vertraulichkeit und Löschung
- Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich am Standort Ludgeristraße 9 in Münster. Der Auftragnehmer setzt im Transport, im Scan- und im Erfassungsprozess keine Unterauftragnehmer ein. Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.
- Alle eingesetzten Personen sind in Textform zur Vertraulichkeit verpflichtet und über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung nach § 203 StGB belehrt.
- Die Digitalisate werden dem Auftraggeber auf verschlüsseltem Datenträger oder über einen passwortgeschützten Abruf aus einem Rechenzentrum in Deutschland übergeben.
- Der Auftragnehmer hält die Digitalisate 30 Kalendertage nach Übergabe vor und löscht sie danach. Die Löschung wird in Textform bestätigt. Auf Weisung des Auftraggebers erfolgt die Löschung früher.
- Der Auftraggeber ist für die Sicherung der ihm übergebenen Daten nach der Übergabe selbst verantwortlich.
§ 10 Mängel und Haftung
- Der Auftraggeber prüft die Digitalisate unverzüglich nach Übergabe, spätestens innerhalb von 14 Tagen, und rügt erkennbare Mängel in Textform. Der Auftragnehmer beseitigt berechtigt gerügte Mängel durch Nachbesserung, insbesondere durch erneutes Scannen der betroffenen Einheiten.
- Die Nachbesserung setzt voraus, dass die betreffenden Originale noch verfügbar sind. Vernichtet der Auftraggeber Originale vor Abschluss seiner Prüfung, ist eine Nachbesserung ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Für den Verlust oder die Beschädigung von Papierunterlagen besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Einschluss fremder Unterlagen in Obhut. Der Versicherungsnachweis wird auf Anforderung vorgelegt.
- Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor der Übergabe in Textform darauf hinzuweisen, wenn Unterlagen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ersetzbar sind oder einen besonderen historischen, archivalischen oder wirtschaftlichen Wert haben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Übernahme solcher Unterlagen abzulehnen oder besondere Schutzmaßnahmen und eine gesonderte Vereinbarung zu verlangen. Im Übrigen gelten die vorstehenden Haftungsregelungen; die gesetzlichen Vorschriften über ein Mitverschulden bleiben unberührt.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 11 Kündigung und Abbruch
- Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit in Textform beenden. Bereits erbrachte Leistungen werden nach den vereinbarten Sätzen abgerechnet, bereits digitalisierte Einheiten vollständig.
- Der Auftragnehmer kann den Auftrag aus wichtigem Grund beenden, insbesondere wenn sich nach Übernahme herausstellt, dass die Unterlagen ohne unverhältnismäßigen Aufwand oder ohne erhebliches Beschädigungsrisiko nicht bearbeitet werden können. Die Unterlagen werden in diesem Fall unverzüglich zurückgegeben.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann er Klagen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegen den Auftragnehmer ausschließlich in Münster erheben. Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber wahlweise in Münster oder an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.