Ordner digitalisieren Münster
Kanzleien, Notariate, Steuerberatung

Vertrauliche Kanzleiakten bleiben in Münster.

Mandantenakten, Handakten und Dauerakten digitalisieren, ohne dass sie das Stadtgebiet verlassen. Persönliche Abholung mit Bestandsprotokoll, Verarbeitung ausschließlich in der Ludgeristraße, Originale einsortiert zurück.

Die Ausgangslage

Es geht nicht um Datenschutz allein.

Bei Mandantenakten kommt zum Datenschutzrecht das Berufsrecht hinzu, und dahinter steht mit § 203 StGB eine Strafnorm. Wer Unterlagen aus der Hand gibt, muss nicht nur eine Rechtsgrundlage benennen, sondern eine Kette von Verpflichtungen belegen können.

Bei überregionalen Anbietern können zusätzliche Beteiligte hinzukommen: Transportdienstleister, Scanzentrum, Rechenzentrum oder externe Datenerfassung. Jeder Beteiligte erweitert die Kette, die Sie prüfen, verpflichten und dokumentieren müssen.

Der Aufwand dafür fällt bei Ihnen an, nicht beim Anbieter.

§ 43e BRAO, § 26a BNotO, § 62a StBerG

Die Verpflichtung ist der Vorgang, nicht das Hindernis.

Das Berufsrecht erlaubt die Einbeziehung von Dienstleistern ausdrücklich. Erforderlich ist, dass der Dienstleister in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung belehrt wird, und dass der Zugang zu fremden Geheimnissen auf das Erforderliche begrenzt bleibt.

Wir bringen diese Unterlagen mit, nicht Sie. Verpflichtungserklärung, Belehrung, Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und die Namen der Personen, die mit Ihren Akten arbeiten. Alles vor der ersten Abholung.

Und die Kette ist kurz: Im Transport-, Scan- und Erfassungsprozess gibt es keinen Unterauftragnehmer, den Sie zusätzlich prüfen müssten.

So läuft es

Vier Punkte, die für Kanzleien zählen.

01

Kein Versandweg

Wir holen ab und liefern zurück, in verschlossenen Behältern, ohne Zwischenstation. Ihre Akten gehen nicht in einen Paketprozess und werden nicht von einem fremden Fahrer transportiert.

02

Bestandsprotokoll je Einheit

Jeder Ordner und jede Handakte wird einzeln erfasst, mit Beschriftung, Typ und Zustand. Beide Seiten zeichnen, jede behält eine Ausfertigung. Bei der Rückgabe wird gegen dasselbe Verzeichnis abgeglichen.

03

Zugriff am selben Tag

Wird eine Akte kurzfristig gebraucht, etwa für einen Termin oder eine Frist, geben wir sie bei Anforderung bis 12 Uhr am selben Werktag persönlich zurück. Wir arbeiten in Chargen und lassen den übrigen Bestand unangetastet.

04

Originale einsortiert zurück

Die Seiten kommen in ursprünglicher Reihenfolge hinter den vorhandenen Registern zurück in den Ordner. Entfernte Heftklammern und Büroklammern werden nicht wieder angebracht.

Typische Bestände

Womit Kanzleien anfangen.

Meist nicht mit dem laufenden Betrieb, sondern mit dem Bestand, der Raum kostet und niemanden mehr beschäftigt.

Abgeschlossene Mandate Handakten nach § 50 BRAO Dauerakten Nachlass- und Betreuungsakten Mandantenbuchhaltung Bestände übernommener Kanzleien Kellerarchiv vor einem Umzug

Bei größeren Beständen arbeiten wir in Chargen, in der Reihenfolge, die Sie vorgeben, und liefern fortlaufend. So entscheidet sich nach der ersten Charge, ob das Ergebnis Ihren Anforderungen entspricht, und nicht erst nach dem gesamten Archiv.

Ehrlich gesagt

Was wir nicht leisten.

Ersetzendes Scannen
Wir zertifizieren nicht nach BSI TR-RESISCAN. Die Handakte kann auf Grundlage unserer Digitalisate nicht rechtssicher vernichtet werden. Die Entscheidung über die Aufbewahrung, insbesondere im Hinblick auf § 50 BRAO, bleibt bei Ihnen.
Aktenvernichtung
Eine Vernichtung würde einen weiteren Dienstleister erfordern und damit die kurze Kette aufheben, die den Kern unseres Angebots ausmacht. Wir liefern zurück.
Feinere Gliederung
Standard ist eine zusammenhängende, durchsuchbare PDF/A-Datei je Einheit. Eine Trennung nach Register, Vorgang oder Mandant setzt voraus, dass Inhalte gelesen werden, und wird erst nach Sichtung Ihrer Unterlagen kalkuliert.
Kanzleisoftware
Wir liefern Dateien, kein System. Die PDF/A-Dateien lassen sich in gängige Kanzlei- und Dokumentenmanagementlösungen importieren, benannt nach Ihrem Schema, etwa nach Aktenzeichen und Mandantenname.
Preise

Nach Einheit und Blattzahl.

Handakten liegen meist als Hefter oder Aktendeckel vor und fallen dann unter den Satz für Akten.

Ordner breit

49 €

bis 450 Blatt

Ordner schmal

39 €

bis 250 Blatt

Akte oder Hefter

29 €

bis 200 Blatt

Jedes weitere Blatt 0,09 €. Vorder- und Rückseite zählen als ein Blatt. Die Blattzahl wird vom Scanner protokolliert und liegt der Rechnung bei. Abholung und Rücklieferung in Münster kostenfrei ab 450 € Auftragswert. Alle Preise zzgl. MwSt., Angebot ausschließlich für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.

Zum Rechner mit Füllhöhe →

Häufige Fragen

Was Kanzleien vorher klären.

Darf eine Kanzlei Akten von einem externen Dienstleister digitalisieren lassen?

Ja. § 43e BRAO erlaubt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, wenn der Dienstleister in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung belehrt wird. Entsprechende Regelungen bestehen mit § 26a BNotO für Notariate und § 62a StBerG für Steuerberatungen. Zusätzlich ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zu schließen.

Was ist bei Unterauftragnehmern zu beachten?

Jeder weitere Beteiligte, etwa ein Transportunternehmen, ein Rechenzentrum oder ein Dienstleister für die Datenerfassung, ist gesondert zu verpflichten und zu dokumentieren. Je länger diese Kette ist, desto aufwendiger wird die Prüfung. Wir setzen im Transport, im Scan- und im Erfassungsprozess keine Unterauftragnehmer ein.

Was passiert, wenn eine Akte während der Digitalisierung gebraucht wird?

Wir arbeiten in Chargen und lassen den übrigen Bestand unangetastet. Geht Ihre Anforderung bis 12 Uhr ein, geben wir die betreffende Akte am selben Werktag persönlich zurück. Bei einem entfernten Scanzentrum dauert eine solche Zwischenabfrage in der Regel mehrere Tage.

Können wir die Handakte nach der Digitalisierung vernichten?

Nicht auf Grundlage unserer Leistung. Wir bieten kein ersetzendes Scannen nach BSI TR-RESISCAN an und vernichten keine Unterlagen. Sie erhalten die Originale vollständig und einsortiert zurück und entscheiden anschließend selbst über die Aufbewahrung, insbesondere im Hinblick auf § 50 BRAO.

Ein Ordner aus einem abgeschlossenen Mandat.

Ein Testordner je Kanzlei, kostenfrei, im Stadtgebiet Münster, nach Terminvereinbarung. Verpflichtungserklärung und Auftragsverarbeitungsvertrag liegen vor der Abholung vor.